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Wertgegenstände schützen


Wertgegenstände, wie Smartphone, TV-Geräte, Musikanlagen, Kameras usw. verfügen zwar über Typenbezeichnungen, häufig jedoch nicht über eine Individualnummer, die sie von gleichartigen Geräten unterscheidet. Falls Ihnen diese Sachen bei einem Einbruch oder auf der Urlaubsreise gestohlen werden, wird der Eigentumsnachweis selbst dann schwierig, wenn die Polizei die Täter ermittelt und die Beute sicherstellt.

Genau so problematisch ist die eindeutige Identifizierung von Schmuck, Teppichen, Gemälden, hochwertigem Porzellan oder Kunstwerken jeder Art. Die polizeiliche Fahndung nach Ihrem Eigentum wird wesentlich erschwert, wenn weder Kennzeichnungen, Beschreibungen, Expertisen oder Fotos der gestohlenen Gegenstände vorliegen.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise:

  • Stellen Sie eine genaue Liste Ihrer Wertsachen zusammen, aus der besondere Kennzeichen, Hersteller, Marke, Typ, Gerätenummer, Individualnummer, Kaufdatum, Händler und Preis hervorgehen. Gerätenummern sind keine individuellen Kennzeichen.

  • Wertsachen ohne individuelle Nummerierung oder Beschriftung sollten sie dauerhaft kennzeichnen (z.B. Gravur des Straßenschlüssels, Hausnummer, Initialen – ähnlich wie bei Fahrrädern s.u.). Dies kann auch an nicht einsehbaren Stellen (verdeckt) geschehen. Vermerken Sie Art und Positionierung der Kennzeichnung unbedingt in Ihrem Wertsachenverzeichnis.

  • Fotografieren Sie schwer zu beschreibende Gegenstände, z.B. Schmuck, Teppiche, Pelze, Antiquitäten, Gemälde, Möbel, hochwertiges Porzellan u.a.m. und legen Sie bei Bedarf einen Maßstab zur Größendefinition hinzu. Über hochwertigen Schmuck, Gemälde etc. sollten Expertisen vorliegen.

  • Deponieren Sie Ihr Original-Wertsachenverzeichnis, Rechnungen und Dateien (Datensicherung) der Fotos an einem sicheren Ort (z.B. im Schließfach eines Geldinstitutes). Kopien können Sie zu Hause aufbewahren.

  • Anstelle einer Gravur, die nicht bei allen Gegenständen tunlich ist, sind spezielle Markierungstinkturen einsetzbar, die sichtbar oder unsichtbar aufgetragen werden können, sich durch hohe Abriebfestigkeit auszeichnen und einen ausgezeichneten Wiedererkennungswert bieten.

  • Sind detailgetreue Fotos von gestohlenen Gegenständen vorhanden, ermöglicht dies der Polizei u.U. eine weltweite Fahndung im Internet.

  • Informieren Sie nach einem Diebstahl oder Einbruch sofort die Polizei, damit keine wertvolle Zeit für die Fahndung nach Ihrem Eigentum verloren geht.

  • Fahrräder lassen sich zusätzlich mit dem Straßenschlüssel, Ihrer Wohnanschrift und Ihren Initialen kennzeichnen. Diese Kennzeichnung wird vom Fahrradfachhandel oder in Einzelfällen auch von Polizeidienststellen vorgenommen.

  • Registrieren Sie in Ihrem Fahrradpass alle wichtigen Daten (Marke, Typ, Rahmengröße, Felgenfarbe und –typ, Rahmennummer, Individualnummer nach Straßenschlüssel, Sattel, Zusatzschloss, Luftpumpe, Taschen, Werkzeugset, Zubehör usw.) und heften Sie die Originalrechnung zu diesen Unterlagen.

    Bei einem Weiterverkauf Ihres Fahrrades sollten Sie unbedingt einen Kaufvertrag fertigen, der das verkaufte Produkt, den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer des Käufers beinhaltet. Fordern Sie dazu die Vorlage gültiger Personalpapiere und machen Sie sich ggf. eine Kopie davon.

 

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